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   BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81   

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BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81 (https://dejure.org/1982,253)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1982 - 2 C 9.81 (https://dejure.org/1982,253)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 (https://dejure.org/1982,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1982, 795
  • DVBl 1982, 797
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 56.64

    Rücksichtnahme auf einen während der Vordienstzeit erworbenen Rentenanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Der Gesetzgeber hat die Ruhegehaltfähigkeit solcher Zeiten, die vor Beginn der Beamtendienstzeit liegen, lediglich als Ausnahme vorgesehen (vgl. BVerwGE 27, 275 [277]).

    Zu den letzteren gehört auch die Zeit eines Studiums gemäß § 116 a Satz 1 Nr. 1 BBG a.F. Mit den in §§ 116 Abs. 1, 116 a BBG a.F. eröffneten Anrechnungsmöglichkeiten verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, einem erst in vorgerückterem Lebensalter in das Beamtenverhältnis übernommenen Beamten annähernd die Versorgung zu ermöglichen, die er erhalten würde, wenn er sich während der fraglichen Zeit, in der er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangt hat, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte (vgl. BVerwGE 27, 275 [279]; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.]).

    Eine Nichtanrechnung einer unter §§ 116, 116 a BBG a.F. fallenden Vordienstzeit wird bei Berücksichtigung der weit gezogenen Ermessensgrenzen von jeder Erwägung getragen, die im Hinblick auf den Wortlaut und den Zweck dieser Vorschriften sachgerecht erscheint; hierzu zählt z.B. auch die Berücksichtigung früherer höherer Einkünfte während einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwGE 27, 275 [279 f.]).

    Dabei ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch insoweit von Bedeutung für die Ermessensentscheidung, als er auf eigenen Beitragsleistungen beruht (vgl. BVerwGE 27, 275 [280]; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.]).

    "Demgemäß" hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 56.64 - (BVerwGE 27, 275 [279]) eine Ermessensausübung gebilligt, die berücksichtigte, daß der Kläger des seinerzeitigen Verfahrens außer seinem beamtenrechtlichen Ruhegehalt noch eine Altersrente bezog mit der Folge, daß seine Gesamtversorgung (Ruhegehalt und Rente) den Betrag des Ruhegehalts überstieg, das er als "Nur-Beamter" erdient hätte.

    In ihm wird aber lediglich in allgemeiner Form und ohne ins einzelne gehende Erläuterung gebeten, künftig nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 56.64 - (BVerwGE 27, 275) zu verfahren; eine neue Entscheidung sei erforderlich, wenn der Versorgungsberechtigte nachträglich einen Rechtsanspruch für die als ruhegehaltfähig berücksichtigten Zeiten erhalte.

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 126.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Die Vorbehalte einer Neufestsetzung der Versorgungsleistungen infolge Anrechnung von Renten und der Rückforderung der sich daraus ergebenden Überzahlung, wie sie hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in späteren Änderungsmitteilungen enthalten waren, lassen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Kläger, erkennen, daß die Behörde sich damit auch eine erneute Prüfung und Ermessensentscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, also der Grundlagen für die Berechnung der Versorgungsleistungen, für den Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern wollte (vgl. zu dem in Fällen dieser Art an sich zulässigen sogenannten "Rentenvorbehalt" BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]).

    Zu den letzteren gehört auch die Zeit eines Studiums gemäß § 116 a Satz 1 Nr. 1 BBG a.F. Mit den in §§ 116 Abs. 1, 116 a BBG a.F. eröffneten Anrechnungsmöglichkeiten verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, einem erst in vorgerückterem Lebensalter in das Beamtenverhältnis übernommenen Beamten annähernd die Versorgung zu ermöglichen, die er erhalten würde, wenn er sich während der fraglichen Zeit, in der er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangt hat, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte (vgl. BVerwGE 27, 275 [279]; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.]).

    Hiermit steht im Einklang, auch zu berücksichtigen, ob und in welcher Höhe der Beamte aufgrund einer in §§ 116, 116 a BBG a.F. aufgeführten Vortätigkeit bereits eine dem Ruhegehalt entsprechende Versorgung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung erhält; insoweit besteht keine Veranlassung, das aus dem Beamtenverhältnis zustehende Ruhegehalt durch Anrechnung dieser Zeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu erhöhen und dadurch einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.]).

    Dabei ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch insoweit von Bedeutung für die Ermessensentscheidung, als er auf eigenen Beitragsleistungen beruht (vgl. BVerwGE 27, 275 [280]; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.]).

    Insbesondere aus dem Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - (a.a.O.; vgl. aber auch BVerwGE 40, 65 [69]) ergibt sich, daß für einen Vergleich der tatsächlichen Versorgung aus Ruhegehalt und Rente mit einem Ruhegehalt als "Nur-Beamter", bei dessen fiktiver Berechnung Zeiten nach Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt sind, kein Raum ist.

    Allerdings sind die im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in den späteren Änderungsmitteilungen enthaltenen Vorbehalte - wie bereits ausgeführt - nicht als "Rentenvorbehalt" auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Kann-Vordienstzeit anzusehen, die eine Berufung des Klägers auf Vertrauensschutz von vornherein ausschließen würden (vgl. hierzu BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Die Vorbehalte einer Neufestsetzung der Versorgungsleistungen infolge Anrechnung von Renten und der Rückforderung der sich daraus ergebenden Überzahlung, wie sie hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in späteren Änderungsmitteilungen enthalten waren, lassen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Kläger, erkennen, daß die Behörde sich damit auch eine erneute Prüfung und Ermessensentscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, also der Grundlagen für die Berechnung der Versorgungsleistungen, für den Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern wollte (vgl. zu dem in Fällen dieser Art an sich zulässigen sogenannten "Rentenvorbehalt" BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]).

    Insbesondere aus dem Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - (a.a.O.; vgl. aber auch BVerwGE 40, 65 [69]) ergibt sich, daß für einen Vergleich der tatsächlichen Versorgung aus Ruhegehalt und Rente mit einem Ruhegehalt als "Nur-Beamter", bei dessen fiktiver Berechnung Zeiten nach Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt sind, kein Raum ist.

    Ob sie die ursprüngliche Entscheidung mangelhaft macht und die Behörde deshalb zu einer Änderung der rechtmäßig getroffenen Ermessensentscheidung berechtigt, hängt im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG davon ab, wie die Behörde das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen tatsächlich ausübt (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]).

    Dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings sind die im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in den späteren Änderungsmitteilungen enthaltenen Vorbehalte - wie bereits ausgeführt - nicht als "Rentenvorbehalt" auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Kann-Vordienstzeit anzusehen, die eine Berufung des Klägers auf Vertrauensschutz von vornherein ausschließen würden (vgl. hierzu BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Die Vorbehalte einer Neufestsetzung der Versorgungsleistungen infolge Anrechnung von Renten und der Rückforderung der sich daraus ergebenden Überzahlung, wie sie hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in späteren Änderungsmitteilungen enthalten waren, lassen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Kläger, erkennen, daß die Behörde sich damit auch eine erneute Prüfung und Ermessensentscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, also der Grundlagen für die Berechnung der Versorgungsleistungen, für den Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern wollte (vgl. zu dem in Fällen dieser Art an sich zulässigen sogenannten "Rentenvorbehalt" BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]).

    Eine ursprünglich rechtmäßige Berücksichtigung von Kann-Vordienstzeiten darf im Falle einer nachträglichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sie nunmehr mangelhaft macht, widerrufen werden, und zwar frühestens von dem Zeitpunkt an, in dem die Mangelhaftigkeit eintritt, und nur, wenn das öffentliche Interesse an der Beseitigung des mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts schwerer wiegt als das (schutzwürdige) Vertrauen des Begünstigten in seinen Fortbestand (vgl. Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

    Dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings sind die im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in den späteren Änderungsmitteilungen enthaltenen Vorbehalte - wie bereits ausgeführt - nicht als "Rentenvorbehalt" auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Kann-Vordienstzeit anzusehen, die eine Berufung des Klägers auf Vertrauensschutz von vornherein ausschließen würden (vgl. hierzu BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

    Demnach ist von der der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Regel auszugehen, daß Schutz seines Vertrauens in den Bestand eines ihm günstigen Bescheides für die Zeit bis zu dessen Rücknahme oder sonstiger Änderung verdient, wer sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides verlassen durfte, insbesondere weil die Fehlerhaftigkeit, die Anlaß für die Rücknahme bzw. Änderung ist, nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt und ihm auch nicht bekannt war oder bekannt sein mußte (vgl. BVerwGE 19, 188 [190]; 40, 212 [217] jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ausschlaggebend für die Gewährung von Vertrauensschutz sind indessen nicht allein formale Anknüpfungspunkte, sondern nach Treu und Glauben alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles und auch die Folgen des Widerrufs (vgl. BVerwGE 19, 188 [190 f.]).

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Dem Ausgleichszweck (vgl. hierzu auch Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4]) würde es nicht entsprechen, den Beamten durch Anrechnung einer der in §§ 116, 116 a BBG a.F. bezeichneten Zeiten bezüglich seiner Altersversorgung besser zu stellen, als er als sogenannter "Nur-Beamter" stehen würde.
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Der Festsetzung der Versorgungsbezüge ist, soweit es sich um die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten handelt, auch kein (gesetzlicher) Vorbehalt immanent, wie dies etwa für die Anwendung der Ruhensvorschriften anzunehmen ist (vgl. hierzu BVerwGE 25, 291 [294]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31]).
  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Widerrufsvorbehalte müssen - soweit sie an sich zulässig sind - klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, für welche Fälle und in welchem Umfang fortlaufende Leistungen unter einem Vorbehalt stehen sollen (vgl. auch BVerwGE 13, 248 [250]; Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG 5 C 065.62 - [DÖV 1964, 276]).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Demnach ist von der der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Regel auszugehen, daß Schutz seines Vertrauens in den Bestand eines ihm günstigen Bescheides für die Zeit bis zu dessen Rücknahme oder sonstiger Änderung verdient, wer sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides verlassen durfte, insbesondere weil die Fehlerhaftigkeit, die Anlaß für die Rücknahme bzw. Änderung ist, nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt und ihm auch nicht bekannt war oder bekannt sein mußte (vgl. BVerwGE 19, 188 [190]; 40, 212 [217] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60

    Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
    Widerrufsvorbehalte müssen - soweit sie an sich zulässig sind - klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, für welche Fälle und in welchem Umfang fortlaufende Leistungen unter einem Vorbehalt stehen sollen (vgl. auch BVerwGE 13, 248 [250]; Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG 5 C 065.62 - [DÖV 1964, 276]).
  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72

    Rückforderung von wegen Nichtanwendung der Ruhensvorschriften zuviel gezahlten

  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 123.65

    Begriff der freien Heilfürsorge - Rechtsgrundsatz einer Vorteilsausgleichung -

  • BVerwG, 30.03.1981 - 2 B 67.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Lehrern -

  • BVerwG, 19.03.1976 - VI C 235.73

    Versorgungsempfänger - Oberkriegsgerichtsräte - Besoldungsneuregelung

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Das Interesse an der sparsamen Verwendung von öffentlichen Mitteln ist als öffentliches Interesse im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG anzusehen (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8 = DVBl 1982, 795 und Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 7 B 161.85 - Buchholz 11 Art. 106 GG Nr. 3 = juris Rn. 4), bei dessen Verletzung Schaden für wichtige Gemeinschaftsgüter droht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 A 1463/15

    Beamtenrechtliche Anerkennung von soldatischen Erfahrungszeiten bei ehemaligen

    Dazu, dass für die Gewährung von Vertrauensschutz nicht allein formale Anknüpfungspunkte ausschlaggebend sind, sondern nach Treu und Glauben alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles und auch die Folgen der Rücknahme: BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982- 2 C 18.81 -, juris, Rn. 25, und - 2 C 9.81 -,juris, Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982- 2 C 18.81 -, juris, Rn. 25, und - 2 C 9.81 -, juris, Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982- 2 C 18.81 -, juris, Rn. 25, und - 2 C 9.81 -,juris, Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982- 2 C 9.81 -, juris, Rn. 20, und vom 28. Oktober 1993 - 2 C 18.92 -, juris, Rn. 17; vgl. ferner J. Müller, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 60 f., und Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 48 Rn. 126 und 128.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08

    Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der

    Der Gesetzgeber verfolgt mit §§ 11 und 12 BeamtVG den Zweck, einem erst im vorgerückten Lebensalter in das Beamtenverhältnis übernommenen Beamten annähernd die Versorgung zu ermöglichen, die er erhalten würde, wenn er sich während der fraglichen Zeit, in der er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangt hat, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte(Urteile vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 56.64 - BVerwGE 27, 275 = Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 10, vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14, vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8 und - BVerwG 2 C 18.81 - [...] und vom 28. Juni 1982 - BVerwG 6 C 92.78 - BVerwGE 66, 65 = Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 21, Beschluss vom 24. September 1991 - BVerwG 2 B 111.91 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 5).
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Das Bundesverwaltungsgericht hat selbst in Fällen, in denen die Voraussetzungen eines auf laufende Geldleistungen gerichteten oder ihnen zugrundeliegenden Verwaltungsaktes nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes wegfielen, die entsprechende Beseitigung des Verwaltungsaktes für die Zeit vom Wegfall der Voraussetzungen an als Rücknahme eines insoweit rechtswidrig gewordenen Verwaltungsaktes angesehen (vgl. Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 37.83 - und Beschluß vom 2. November 1987 - BVerwG 2 B 100.87 - im Anschluß an die zum früheren Recht ergangenen Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - und vom 28. Juni 1982 <BVerwGE 66, 65, 68> [BVerwG 28.06.1982 - 6 C 92/78]).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 22.14

    Beamter; "Nur-Beamter"; Versorgung; Vordienstzeiten; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    Eine derartige Privilegierung von Beamten mit ausländischen Versorgungsansprüchen durch die Kombination von Nichteinbeziehung in die Ruhensregelung und Berücksichtigung der entsprechenden Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig ist aber nicht gerechtfertigt (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967 - 2 C 56.64 - BVerwGE 27, 275 , vom 6. November 1973 - 2 C 8.73 - Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2 S. 12, vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8 S. 4 f.; Beschluss vom 24. September 1991 - 2 B 111.91 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 5 S. 3 f.).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09

    Genusstauglichkeitsbescheinigung; Rindfleisch; Schlachttieruntersuchung;

    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 50 S. 55; Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8; Beschluss vom 25. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 166.84 - BVerwGE 83, 195 ).
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 43.08

    Ruhestandsbeamter; Ruhegehaltssatz; andere Versorgungsleistung; Bezug einer

    Die Versorgungsbehörde kann einen rechtmäßigen Bescheid über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nicht aufgrund einer danach geänderten Ermessenspraxis zurücknehmen (Urteile vom 13. April 1972 - BVerwG 2 C 2.71 - BVerwGE 40, 65 = Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 5; vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8 S. 6 und vom 28. Juni 1982 a.a.O. S. 67).

    Denn dieser Rechtsprechung lagen Fälle zugrunde, in denen die Ruhensregelungen des § 55 BeamtVG oder der Vorgängerregelung des § 160a BBG noch nicht anwendbar waren (vgl. Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2 S. 12 und vom 11. Februar 1982 a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Vielmehr müßte in diesem Fall dem öffentlichen Interesse daran, daß öffentlich geförderter Wohnraum nur den dazu berechtigten Personen zur Verfügung steht und demgemäß die insoweit Dauercharakter besitzende Bindungswirkung einer fehlerhaften Statusfeststellung beseitigt wird, der Vorrang eingeräumt werden (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - DVBl. 1982, 795).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 18.07

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge

    Da die Behörde ihre Ermessenspraxis aus sachgerechten Gründen jederzeit für die Zukunft ändern kann, ist die Ermessenspraxis zur Zeit des Eintritts der neuen Tatsache maßgeblich, nicht die Ermessenspraxis zur Zeit der ursprünglichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - 2 C 2.71 -, BVerwGE 40, 65, 68; Urteil vom 6. November 1973, a.a.O., S. 9 f.; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8, S. 6; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, juris Rn. 21; Urteil vom 28. Juni 1982 - 6 C 92.78 -, BVerwGE 66, 65, 68).

    Zumindest in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 (- 2 C 18.81 -, a.a.O., Rn. 19 a.E.; so auch BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, a.a.O., S. 5) heißt es weiter im Sinne des Beklagten, es komme nicht darauf an, ob durch die doppelte Anrechnung der Vordienstzeit die Gesamtversorgung aus Ruhegehalt und Rente diejenige übersteige, die ein "Nur-Beamter" erdienen könne, der sein ganzes Berufsleben im Beamtenstatus verbracht habe.

    In beiden Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht aber eine Ermessenspraxis gebilligt, die nicht nur die Tatsache des Rentenbezugs, sondern auch die Höhe der Rente berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 28. Juni 1982, a.a.O., S. 67; so auch Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, a.a.O., S. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 17.07

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung von Ruhestandsbezügen

    Da die Behörde ihre Ermessenspraxis aus sachgerechten Gründen jederzeit für die Zukunft ändern kann, ist die Ermessenspraxis zur Zeit des Eintritts der neuen Tatsache maßgeblich, nicht die Ermessenspraxis zur Zeit der ursprünglichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - 2 C 2.71 -, BVerwGE 40, 65, 68; Urteil vom 6. November 1973, a.a.O., S. 9 f.; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8, S. 6; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, juris Rn. 21; Urteil vom 28. Juni 1982 - 6 C 92.78 -, BVerwGE 66, 65, 68).

    Zumindest in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 (- 2 C 18.81 -, a.a.O., Rn. 19 a.E.; so auch BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, a.a.O., S. 5) heißt es weiter im Sinne des Beklagten, es komme nicht darauf an, ob durch die doppelte Anrechnung der Vordienstzeit die Gesamtversorgung aus Ruhegehalt und Rente diejenige übersteige, die ein "Nur-Beamter" erdienen könne, der sein ganzes Berufsleben im Beamtenstatus verbracht habe.

    In beiden Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht aber eine Ermessenspraxis gebilligt, die nicht nur die Tatsache des Rentenbezugs, sondern auch die Höhe der Rente berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 28. Juni 1982, a.a.O., S. 67; so auch Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, a.a.O., S. 4).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den

  • BVerwG, 28.06.1982 - 6 C 92.78

    Anforderungen an die Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Festsetzung der

  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 9 BV 04.2401

    Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch; Rücknahme; amtliche

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 37.83

    Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides - Voraussetzungen der

  • VG München, 28.05.2010 - M 16 K 09.4928

    Widerruf von Erlaubnissen nach § 34 c) GewO wegen Unzuverlässigkeit;

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 44.08

    Ausnahmslose Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten des

  • VG Arnsberg, 22.02.2017 - 10 K 3506/15
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

  • VG Berlin, 06.05.2008 - 28 A 291.05

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Schweiz als ruhegehaltsfähige

  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk -

  • BVerwG, 23.07.1985 - 2 C 47.83

    Teilweise Rücknahme des Versorgungsfestsetzungsbescheides im Falle einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
  • VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 282.05

    Vorbehalt der Festsetzung der Versorgungsbezüge und Neufestsetzung

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme

  • VG Stuttgart, 23.01.2020 - 10 K 11725/18

    Aberkennung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten; Vertrauensschutz

  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 1313/07

    Klage von angestellten Lehrern (Seiteneinsteigern) auf Übernahme in das

  • OVG Sachsen, 13.12.2016 - 2 A 519/15

    Beamtenversorgungsrecht; Vordienstzeiten; Vergleichsberechnung; Betriebsrente;

  • VG Aachen, 29.04.2004 - 1 K 1638/03

    Bürgermeister von Geilenkirchen unterliegt im Streit um "Pension"

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09

    Anrechnung eines nachträglichen Preisnachlasses im Rahmen der Beihilfeberechnung

  • BVerwG, 02.11.1987 - 2 B 100.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Düsseldorf, 27.03.2008 - 2 K 2958/07

    Übernahme eines Maschinenbauingeneurs als Seiteneinsteiger in den Lehrberuf und

  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 2604/07
  • VG Düsseldorf, 25.04.2008 - 2 K 1100/07

    Übernahme eines Maschinenbauingeneurs als Seiteneinsteiger in den Lehrberuf und

  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 3106/07

    Begehren auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Hinblick auf einen

  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 2741/07

    Begehren auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe i.R.e. Wechsels in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2004 - 6 A 2864/03

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines

  • BVerwG, 16.04.1992 - 2 B 20.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.05.1991 - 2 B 7.91

    Ruhegehaltsfähigkeit von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im

  • BVerwG, 14.04.1986 - 2 B 34.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufhebung eines

  • VG Berlin, 06.05.2008 - 28 A 137.06

    Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten von Professoren

  • BVerwG, 20.02.1985 - 2 B 8.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 31.01.1985 - 2 B 11.84

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob die durch eine geänderte Verwaltungspraxis

  • BVerwG, 12.07.1984 - 2 B 15.83
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 B 12.83

    Versetzung in den Ruhestand - Verstoß gegen Grundrechte durch geringeres

  • VG Köln, 22.02.2010 - 3 K 8095/08

    Beamter; Professor; Versorgung; Ausbildungsteit; Ermessen; Ermessensreduzierung

  • BVerwG, 08.08.1985 - 2 B 11.85

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

  • BVerwG, 13.12.1983 - 8 B 66.83

    Widerruf eines Verwaltungsakts, der den regelmäßigen Bezug von öffentlichen

  • BVerwG, 29.11.1983 - 2 B 103.83

    Leistungsnachweise und Eignungsnachweise für die Zulassung zum Aufstieg in den

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 3 ZB 08.403

    Versorgungsbezüge

  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
  • VG Frankfurt/Main, 21.09.2010 - 9 K 825/09

    Ausgleichszahlung für vorgeleistete Pflichtstunden - Wiederruf einer Bewilligung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 4 S 995/91

    Beamtenversorgung: Rentenanrechnung - Berechnung des Ausgleichs nach HStruktG 2

  • BVerwG, 23.01.1985 - 2 B 111.84

    Rückwirkende Einweisung eines Beamten in die entsprechende Planstelle bei einer

  • BVerwG, 29.11.1984 - 2 B 128.83

    Genaue Bezeichnung der heranzuziehenden Beweismittel in der Beschwerdeschrift als

  • VG Augsburg, 16.09.2011 - Au 5 S 11.1204

    Widerruf der Maklererlaubnis; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden;

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.1667

    Kausalität zwischen Dienstunfall und Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • VG München, 18.11.2008 - M 16 K 08.293

    Widerruf der Maklererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung wegen

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